SC Ramberg 1949 e.V.

mehr als nur ein Sportverein

SC Ramberg Sporthausordnung für Privat-Personen

  1. Die Benutzung des Sporthauses des SC Ramberg ist ausschließlich für aktive und passive Vereinsmitglieder gestattet. Als aktive Vereinsmitglieder sind Ehrenmitglieder, aktive Spielerinnen und Spieler sowie Helferinnen und Helfer bestimmt.
    Die Vermietung ist in jedem Fall durch den Vorstand oder eine beauftragte Person genehmigungspflichtig.
  2. Das Mindestalter des Mieters beträgt 21 Jahre.
  3. Eine Untervermietung, sowie kommerzielle Nutzung durch den Mieter ist nicht zulässig. Politische und Verfassungswidrige Veranstaltungen sind ebenfalls untersagt.
  4. Alle Getränke sind vom SC Ramberg zu den festgelegten Konditionen zu beziehen.
    Falls die vom Verein beauftragte Person nach der Übergabe bemerkt, dass der Mieter eigene Getränke bezogen hat, wird Korkengeld in Rechnung gestellt.
    Dies berechnet sich wie folgt: 30% vom Listenpreis unserer Getränke.
    Falls gewünschte Getränke im Sporthaus nicht vorhanden muss dies mit der verantwortlichen Person besprochen werden.
  5. Der jeweilige Mieter ist für das Sporthaus voll verantwortlich.
  6. Die Übernahme und Übergabe des Sportheims nebst Gerät und Einrichtung erfolgt schriftlich.
  7. Kostensätze für die Sporthausmietung -> siehe im Anhang der Sporthausordnung. Der Nutzer hinterlegt zusätzlich eine Kaution in Höhe von 100 €, welche bei ordnungsgemäßer Sporthausrückgabe zurückerstattet wird.
  8. Das Sporthaus ist in geputztem (nass durchgewischt) Zustand zurückzugeben. Falls dies nicht eintrifft, wird eine Raumpflege beauftragt und in Kosten gestellt. Die Kaution wird dementsprechend verrechnet. Evtl. Schäden sind zu dokumentieren und zu melden. Der Mieter haftet für alle entstandenen Schäden. Das Gerät und die Einrichtung müssen vollzählig sein.
  9. Besondere Hinweise:
    • Absolutes Rauchverbot im gesamten Sporthaus.
    • Musik im Freien ist untersagt.
    • Musik im Innenbereich ist gestattet, sofern sämtliche Fenster und Türen geschlossen bleiben.
    • Die Lautstärke ist im angemessenen Rahmen einzuhalten.
    • Bei einer Beschwerde der Nachbarschaft haftet der Mieter.
    • Anfallender Müll ist mitzunehmen.
    • Die Anlage ist schonend zu behandeln.
    • Umliegendes Sportgelände ist zu schonen.
    • Ungenehmigte Nutzung wird strafrechtlich verfolgt.
    • Zwischen 23:00 Uhr und 7:00 Uhr ist in Anlehnung an die Landesverordnung zur Bekämpfung des Lärms die Nachtruhe einzuhalten.

Die Sporthausordnung wurde durch die Vorstandschaft des SC Ramberg beschlossen.

Anhang zur Sporthausordnung:

Hausmiete von 01.05. – 30.09. (Sommer)

Aktiv tätige Mitglieder = 80 €
Mitglieder = 120 €

Hausmiete von 01.10. – 30.04. (Winter)

Aktiv tätige Mitglieder = 100 €
Mitglieder = 160 €

Getränke: Preisnachlass

Aktive tätige Mitglieder = 40% (auf die aktuelle Getränkepreisliste)
Mitglieder = 25% (auf die aktuelle Getränkepreisliste)