SC Ramberg 1949 e.V.

mehr als nur ein Sportverein

Sporthausordnung SC Ramberg

  1. Die Benutzung des Sporthauses vom SC Ramberg ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt der Vorstand oder eine beauftragte Person.
  2. Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre.
  3. Eine Untervermietung, sowie kommerzielle Nutzung durch den Mieter ist nicht zulässig. Politische und Verfassungswidrige Veranstaltungen sind ebenfalls untersagt.
  4. Alle Getränke sind vom SC Ramberg zu beziehen.
  5. Der jeweilige Nutzer ist für das Sporthaus voll verantwortlich. Die Übernahme und Übergabe des Sportheims nebst Gerät und Einrichtung erfolgt schriftlich.
  6. Kostensätze für die Sporthausmietung -> siehe im Anhang der Sporthausordnung. Der Nutzer hinterlegt zusätzlich eine Kaution in Höhe von 100 €, welche bei ordnungsgemäßer Sporthausrückgabe zurückerstattet wird.
  7. Das Sporthaus ist in einem sauberen Zustand zurückzugeben. Evtl. Schäden sind zu melden. Der Mieter haftet für alle entstandenen Schäden. Das Gerät und die Einrichtung müssen vollzählig sein.
  8. Besondere Hinweise:
    • Absolutes Rauchverbot im gesamten Sporthaus
    • Anfallender Müll ist zu beseitigen.
    • Die Anlage ist schonend zu behandeln.
    • Umliegendes Sportgelände ist zu schonen.
    • Ungenehmigte Nutzung wird strafrechtlich verfolgt.
    • Zwischen 23:00 Uhr und 7:00 Uhr ist in Anlehnung an die Landesverordnung zur Bekämpfung des Lärms die Nachtruhe einzuhalten

Die Sporthausordnung wurde durch die Vorstandschaft des SC Ramberg beschlossen.

Anhang zur Sporthausordnung:

Hausmiete von 01.05. – 30.09. (Sommer)

Aktiv tätige Mitglieder = 50 €
Mitglieder = 75 €
Nichtmitglieder = 150 €

Hausmiete von 01.10. – 30.04. (Winter)

Aktiv tätige Mitglieder = 65 €
Mitglieder = 120 €
Nichtmitglieder = 200 €

Getränke: Preisnachlass

Aktive tätige Mitglieder = 50% (auf die aktuelle Getränkepreisliste)
Mitglieder = 33% (auf die aktuelle Getränkepreisliste)
Nichtmitglieder = 10% (auf die aktuelle Getränkepreisliste)