SC Ramberg 1949 e.V.

mehr als nur ein Sportverein

Sportplatzordnung SC Ramberg

  1. Die Benutzung des Kunstrasenplatz vom SC Ramberg ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt der Vorstand oder eine beauftragte Person.
  2. Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre.
  3. Das Sportgelände kann nur von Vereinen und Verbänden gemietet werden.
  4. Der jeweilige Nutzer ist für den Kunstrasen und das Sporthaus voll verantwortlich. Die Übernahme und Übergabe des Sportheims nebst Gerät und Einrichtung erfolgt schriftlich.
  5. Als Gebühren werden erhoben, pro Trainingseinheit ca. 2Std:
    1. für die Benutzung des Platzes 125 €
    2. für die Benutzung der Flutlichtanlage 75 €
    3. für die Benutzung der Duscheinrichtung 75€
  6. Das Sporthaus ist in einem sauberen Zustand zurückzugeben. Evtl. Schäden sind zu melden. Der Mieter haftet für alle entstandenen Schäden. Das Gerät und die Einrichtung müssen vollzählig sein
  7. Besondere Hinweise:
    • Absolutes Rauchverbot im gesamten Clubhaus
    • Anfallender Müll ist zu beseitigen.
    • Die Anlage ist schonend zu behandeln.
    • Umliegendes Sportgelände ist zu schonen.
    • Ungenehmigte Nutzung wird strafrechtlich verfolgt.
    • Zwischen 23:00 Uhr und 7:00 Uhr ist in Anlehnung an die Landesverordnung zur Bekämpfung des Lärms die Nachtruhe einzuhalten

Die Platzordnung wurde durch die Vorstandschaft des SC Ramberg beschlossen.

Anhang zur Platzordnung:

  • auf dem Platz sind nur Lauf und Ballspiele erlaubt; (andere Spiele auf Anfrage)
  • es dürfen keine Schraubstollen oder Speik getragen werden.
  • Lauf,-Fußballschuhe vor dem Betreten des Sportplatzes bitte reinigen.
  • auf den Platz herrscht Rauch,- und Glasverbot.