SC Ramberg 1949 e.V.
mehr als nur ein Sportverein
Sportplatzordnung SC Ramberg
- Die Benutzung des Kunstrasenplatz vom SC Ramberg ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt der Vorstand oder eine beauftragte Person.
- Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre.
- Das Sportgelände kann nur von Vereinen und Verbänden gemietet werden.
- Der jeweilige Nutzer ist für den Kunstrasen und das Sporthaus voll verantwortlich. Die Übernahme und Übergabe des Sportheims nebst Gerät und Einrichtung erfolgt schriftlich.
- Als Gebühren werden erhoben, pro Trainingseinheit ca. 2Std:
- für die Benutzung des Platzes 125 €
- für die Benutzung der Flutlichtanlage 75 €
- für die Benutzung der Duscheinrichtung 75€
- Das Sporthaus ist in einem sauberen Zustand zurückzugeben. Evtl. Schäden sind zu melden. Der Mieter haftet für alle entstandenen Schäden. Das Gerät und die Einrichtung müssen vollzählig sein
- Besondere Hinweise:
- Absolutes Rauchverbot im gesamten Clubhaus
- Anfallender Müll ist zu beseitigen.
- Die Anlage ist schonend zu behandeln.
- Umliegendes Sportgelände ist zu schonen.
- Ungenehmigte Nutzung wird strafrechtlich verfolgt.
- Zwischen 23:00 Uhr und 7:00 Uhr ist in Anlehnung an die Landesverordnung zur Bekämpfung des Lärms die Nachtruhe einzuhalten
Die Platzordnung wurde durch die Vorstandschaft des SC Ramberg beschlossen.
Anhang zur Platzordnung:
- auf dem Platz sind nur Lauf und Ballspiele erlaubt; (andere Spiele auf Anfrage)
- es dürfen keine Schraubstollen oder Speik getragen werden.
- Lauf,-Fußballschuhe vor dem Betreten des Sportplatzes bitte reinigen.
- auf den Platz herrscht Rauch,- und Glasverbot.